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Aufnahmekriterien für den Inkubator INiTS

Die INiTS MINDESTKRITERIEN für die Vorstellung beim INiTS Projektbeirat:

1) Akademischer Hintergrund
Universitäten, Fachhochschulen – Im Gründungsteam ist zumindest eine Person aus dem Zielpublikum
• Wissenschaftliche Angestellte außeruniversitärer Forschungseinrichtungen
• Postgraduierte, DissertantInnen, Universitäts- und VertragsassistentInnen, DrittmittelforscherInnen
• AbsolventInnen, StudentInnen im zweiten Abschnitt, StudienassistentInnen
• Berufserfahrene AbsolventInnen (Zielgruppe steht der akademischen Anbindung offen gegenüber,
   z.B.: akademischer Mentor ...)

2) Der Gründungsort ist in der „Vienna Region“ (Wien, NÖ, Burgenland) geplant

3) Innovationsgrad des Gründungsprojektes
Alle technologischen Innovationen bis hin zu Dienstleistungs- oder Geschäftsmodellinnovationen, die ein Weiterentwicklungspotenzial aufweisen und folgenden Kriterien unterliegen:
• Bauen auf der wirtschaftlichen Umsetzung von Know-how (im Sinn von Forschungsergebnissen) aus dem akademischen / akademisch-industriellen Umfeld oder
• sind forschungs- und technologieintensiv ausgerichtet

4) Gründungsphase
Formale Gründung kann erfolgt sein, aber:
• Noch kein erfolgreicher Markteintritt des Unternehmens mit dem geplanten Kerngeschäft des Gründerprojektes
• Noch keine professionelle Risikokapitalfinanzierung

5) Technologisch machbar

6) Wirtschaftlich umsetzbar

7) Team: GründerInnen mit klarer Absicht zur Unternehmensgründung

8) Vollständigkeit, Verständlichkeit, Schlüssigkeit und Durchgängigkeit der Inhalte des Geschäftskonzeptes

9) Bedarf an Förderung bzw. Unterstützung durch INiTS
• Für zumindest 3 Monate Bedarf an INiTS Leistungen (internes und externes INiTSKnow-how,
   z.B. Themen Steuer, Recht, geistige Schutzrechte, Markt, Finanzierungskonzept, Strategie …)

10) Ethisch vertretbar


Welche Gründungsprojekte werden NICHT durch INiTS gefördert?

1) Betreuung durch ein anderes AplusB Zentrum in Österreich

2) Spin-Off von finanzstarken Unternehmen
• Unternehmenssteuerung ist nicht in der Hand des Gründers
• Die Beteiligung des finanzstarken Unternehmens am Spin-off ist höher als 25 % (gilt nicht für Universitätsbeteiligung)

3) Lifestyle Projekte
• Unternehmung dient langfristig einzig dem Erhalt des Lebensunterhalts einer Person / des Gründers („One man Show“)


Was SOLLEN die Gründerprojekte erfüllen?

1) Synergien mit anderen INiTS Projekten
• z.B. Kooperationen unter den INiTS Gründerprojekten möglich

2) Beschäftigungswirksam (Ausbau möglich)